AGB B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Red Chili, eine Marke der Firma EDELRID GmbH & Co. KG, Achener Weg 66, 88316 Isny im Allgäu

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Red Chili, eine Marke der Firma EDELRID GmbH & Co. KG, Achener Weg 66, 8 …

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Red Chili, eine Marke der Firma EDELRID GmbH & Co. KG, Achener Weg 66, 88316 Isny im Allgäu

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich und Änderungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich Anwendung im Geschäftsverkehr zwischen uns und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Sämtliche unserer Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil sämtlicher, künftiger Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern schließen.
  3. Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners oder Dritter gelten nicht, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  4. Für den Bereich E-Commerce gelten ergänzend und neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die „Richtlinien zum Verkauf unserer Produkte über das Internet", s.u.
  5. Wir behalten uns die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Richtlinien zum Verkauf von unseren Produkten über das Internet vor. Wir werden unseren Vertragspartner auf die Neufassung und/oder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Sie werden wirksam, wenn der Vertragspartner ihrer Geltung nicht binnen 4 Wochen seit dem Hinweis auf die Neufassung und/oder Änderung in Textform widerspricht.

 

II. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine bestimmte Annahmefrist. Annahmeerklärungen unseres Vertragspartners bedürfen der Textform.
  2. Ist ein Angebot als verbindlich gekennzeichnet, kommt ein Vertrag zu Stande, wenn unser Angebot durch unseren Vertragspartner innerhalb von 2 Wochen ab dem Zugangsdatum in Textform angenommen wird oder unser Vertragspartner die durch uns gelieferte Ware annimmt. Nach Ablauf der Frist sind wir an das Angebot nicht mehr gebunden.
  3. Wir behalten uns vor, Änderungen der versprochenen Leistung vorzunehmen oder von ihr abzuweichen, wenn die Änderungen oder Abweichungen für unseren Vertragspartner unter Berücksichtigung seiner Interessen  zumutbar sind, weil sie insbesondere durch die technische Entwicklung bedingt sind und/oder technische, insbesondere sicherheitstechnische Verbesserungen darstellen.
  4. Wir behalten uns ferner vor, bei Sonderanfertigungen und Produkten, die auf speziellen Kundenwunsch hin gefertigt werden, in Mengen zu produzieren, die von unserer Produktion technisch vorgegeben sind. Unsere Vertragspartner akzeptieren in diesem Fall die Mengen, die wir anbieten, sei es Über- oder Unterlieferung.

 

III. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk (EXW Incoterms 2010) zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sowie Versicherungen, Zoll oder sonstiger Nebenabgaben.
  2. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise/Vergütungen an gestiegene Lohn-, Material- und Rohstoffkosten anzugleichen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der vereinbarten Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen

 

IV. Lieferungen und Leistungszeit

  1. Durch uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  2. Wir können – unbeschadet sonstiger Rechte aus Verzug unseres Vertragspartners – von unserem Vertragspartner eine Verlängerung von Lieferund Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem unsere Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen.
  3. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und/oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist unser Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für unseren Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und unserem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder ehebliche zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  5. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer X. dieses Vertrages beschränkt.

 

V. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang, Rechnung

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Isny im Allgäu, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Art des Versandes und der Verpackung unterstehenden unserem pflichtgemäßen Ermessen.
  3. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf unseren Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch weitere Leistungen (z. B. Versand) übernommen haben. Verzögert sich die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei unserem Vertragspartner liegt, geht die Gefahr von dem Tag auf den Vertragspartner über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wie er dies dem Vertragspartner angezeigt hat.
  4. Wir werden die Sendungen auf ausdrücklichen Wunsch unseres Vertragspartners und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichern.
  5. Die Versendung von Rechnungen in elektronischer Form (z. B. E-Mail) ist zulässig.

 

VI. Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Reparaturrechnungen sind sofort und ohne Abzüge zu zahlen.
  2. Maßgebend ist Wertstellung bei uns.
  3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  4. Hält unser Vertragspartner die Zahlungsbedingungen nicht ein oder treten Umstände auf, die uns nach Vertragsschluss bekannt werden und die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern oder befindet sich unser Vertragspartner im Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, unsere Forderungen sämtlich fällig zu stellen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, von bereits geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern unser Vertragspartner nicht auf Aufforderung und nach unserer Wahl eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet.
  5. Unser Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen nicht berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und/oder aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

 

VII. Untersuchungs- und Rügepflichten; Gewährleistung; Rücklieferungen

  1. Unser Vertragspartner hat die gelieferte Ware unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als von unserem Vertragspartner genehmigt, wenn dieser die Mängel nicht binnen 10 Tagen nach Ablieferung in Textform rügt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als durch unseren Vertragspartner genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Rüge.
  2. Ist die Ware mangelhaft, sind wir innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie unserem Vertragspartner nicht zumutbar, beispielsweise, weil wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ungebührlich verzögern oder wird sie unmöglich, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  3. Beruht der Mangel auf unserem Verschulden, kann unser Vertragspartner unter den in Ziffer X bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Rücklieferungen sind nur zulässig, wenn sie vorab von uns akzeptiert wurden. Die Produkte müssen frei Haus, ohne Kosten für uns in einwandfreiem Neuzustand und in ihrer Originalverpackung an uns gesandt werden. Es liegt in unserem Ermessen, ob Rücklieferungen zurückgewiesen, umgetauscht oder gutgeschrieben werden. Die EDELRID GmbH & Co. KG behält sich vor, im Falle einer Gutschrift eine Aufwands- und Abwicklungsvergütung von bis zu 20% des Netto-Einkaufpreises zu verlangen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung mit unserem Vertragspartner vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen durch unseren Vertragspartner nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden.
  3. Unser Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen unseres Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an uns ab. Unser Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange unser Vertragspartner seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Weiterverarbeitung oder Umbildung des Vorbehaltsgutes erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgutes mit anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache unseres Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so hat unser Vertragspartner anteilsgemäß das Miteigentum an der Sache auf uns zu übertragen.
  5. Die Geltendmachung der Herausgabe des Vorbehaltsgutes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  6. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, das Vorbehaltsgut gegen die üblichen Risiken wie Feuer, Wasser und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern. Kommt unser Vertragspartner der Versicherungspflicht trotz Mahnung nicht nach, können wir die Versicherungen auf Kosten des Vertragspartners abschließen, die Versicherungsprämie als Teil der Forderung aus dem Vertrag einziehen. Unser Vertragspartner tritt für den Versicherungsfall seine sämtlichen Ansprüche gegen den Versicherer oder Schädiger vorrangig bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit ausdrücklich an.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, soweit ihr Wert den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

IX. Schutzrechte

  1. Sämtliche zu unseren Gunsten an der Ware bestehenden Schutzrechte bleiben unberührt. Die Nutzung der Schutzrechte durch unseren Vertragspartner bedarf unserer Zustimmung.
  2. Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Ware wird unserem Vertragspartner ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Schutzrechte, insbesondere Marke eingeräumt. Die Verwendung der Marke in diesem Umfang begründet für den Vertragspartner kein Recht, die Benutzung auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung, mit uns fortzusetzen. Nach der Beendigung dieser Vertragsbeziehung und dem Abverkauf sämtlicher vorhandenen oder bereits gelieferten Waren, wird unser Vertragspartner unverzüglich die Nutzung der zu unseren Gunsten bestehenden Schutzrechte, insbesondere Marken einstellen.

 

X. Haftung

  1. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei auf unser Verschulden ankommt gemäß diesen Regelungen beschränkt.
  2. Wir haften nicht für den Fall einfacher Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit die Haftung nicht auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solcher Sachmängel, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich einschränken, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die unserem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen und/oder den Schutz von Leib oder Leben oder den Schutz vor Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit wir dem Grunde nach für Schadensersatz haften, ist unsere Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind darüber hinaus nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschaden auf einen Betrag in Höhe von 10.000.000 Euro beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht wegen der Haftung für vorsätzliches Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Sämtliche unserer Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Beendigung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall werden wir gemeinsam mit unserem Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

XII. Anforderungen an den Vertrieb unserer Produkte

  1. Unsere Kunden („Händler") werden unsere Produkte („Vertragsprodukte") auf eine Art und Weise zum Verkauf anbieten, die der Wahrung und Förderung des hohen Wertes, Images und Rufes unseres Unternehmens gerecht wird; dies bezieht sich unter anderem auf den Zustand und die Ausstattung des Ladengeschäfts (sofern vorhanden), die Präsentation und das Umfeld der Vertragsprodukte und unserer Marken sowie die Beratung zu den Vertragsprodukten. Daher sind die folgenden Anforderungen einzuhalten:
    a) Der Händler muss die Vertragsprodukte auf attraktive, ansprechende und kundenfreundliche Weise ausstellen/präsentieren.
    b) Die anderen Waren, die der Händler verkauft, müssen in Bezug auf Qualität, Image und Ansehen mit den Vertragsprodukten vergleichbar sein und gemäß ihrem Image präsentiert werden.
    c) Das Ladengeschäft des Händlers (sofern vorhanden), einschließlich des Schaufensters, und die Ausstattung des Ladengeschäftes werden dem gehobenen Image der Vertragsprodukte gerecht, das heißt Einrichtung, Dekoration und sonstige Ausstattung müssen von hochwertiger Qualität sein.
    d) Bei der Präsentation der Vertragsprodukte orientiert sich der Händler im Hinblick auf die Gestaltung der Werbung bzw. des Angebots am Image und den Verbrauchererwartungen in Bezug auf unsere Marken. Der Händler wird jede Aktivität unterlassen, die geeignet ist, sich nachteilhaft auf den hohen Wert, das Image und den Ruf unseres Unternehmens und/oder unsere Marken auszuwirken.
    e) Der Händler und sein Verkaufspersonal müssen über das notwendige Know-how für den Verkauf der Vertragsprodukte verfügen und die Kunden in Bezug auf die Vertragsprodukte beraten und informieren können; insbesondere über sämtliche Eigenschaften der Vertragsprodukte, allgemeine Informationen zu den Vertragsprodukten, einschließlich der Informationen zur Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.
    f) Unsere Produkte sind beratungsintensiv und zum Teil als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) von erheblicher Sicherheitsrelevanz. Unsere Händler sind zur Teilnahme an auch kostenpflichtigen Sachkundigen und/ oder PSA-Schulungen vor und während seiner Belieferung in angemessenem Umfang und zur Sicherstellung der Produktkenntnisse des Händlers verpflichtet. Insbesondere für den Fall einer erstmaligen Belieferung des Kunden, wird die EDELRID GmbH & Co. KG dem Händler den nächsten freien Platz in eigenen Schulungen zuweisen und sodann die Belieferung des Händlers aufnehmen.
    g) Aus den Werbetexten des Händlers muss immer deutlich erkennbar sein, dass die Werbung von dem Händler und nicht von uns stammt.
    h) Bietet der Händler Vertragsprodukte in mehreren Farben an, wird der Händler jede zum Verkauf angebotene Farbe ausstellen.
  2. Etwaige Kundenbeschwerden müssen schnell und effizient bearbeitet werden.
  3. Der Händler ist verpflichtet, uns Zugang zu seinem Ladengeschäft (sofern vorhanden) und den relevanten Unterlagen zu gewähren, um die Einhaltung dieser Anforderungen an den Vertrieb unserer Vertragsprodukte zu prüfen.
  4. Der Händler ist verpflichtet, nur aktuelles und professionelles Bildmaterial im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten zu nutzen, welches entweder von uns zur Verfügung gestellt wurde oder deren Nutzung von uns schriftlich zugestimmt hat.
  5. Der Händler wird nur solche Vertragsprodukte bewerben, die er tatsächlich in ausreichender Menge auf Lager hat.
  6. Soweit es für bestimmte Produktgruppen Anforderungen an das Sortiment gibt, sind diese bei der Präsentation der Vertragsprodukte einzuhalten.
  7. Der Händler wird stets sämtliche einschlägigen Gesetze einhalten, insbesondere auch die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Präsentation der Vertragsprodukte und die Kontaktaufnahme zu seinen (potentiellen) Abnehmern.
  8. Der Händler wird unsere Vertragsprodukte nicht verändern. Der Händler wird insbesondere die Vertragsprodukte in dem von uns gelieferten Zustand anbieten und verkaufen, keine zusätzlichen Schilder oder Teile anbringen oder solche entfernen.
  9. Die Markenpräsentation muss nach Maßgabe unserer Corporate Identity Richtlinien erfolgen und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
  10. Der Händler wird an allen von uns initiierten Rückrufaktionen und Produktüberprüfungen für die Vertragsprodukte teilnehmen.
  11. Der Verkauf der Vertragsprodukte über das Internet erfordert eine Internet- Website, die den Anforderungen im stationären Ladengeschäft entspricht. Aus diesem Grund muss die Webseite und das Anbieten und der Verkauf der Vertragsprodukte über das Internet den „Anforderungen an den Vertrieb unserer Produkte" („Anforderungen") und zusätzlich den „Richtlinien für den Verkauf unserer Produkte über das Internet" („Internetrichtlinien") entsprechen. Die Internetrichtlinien werden dem Händler auf Wunsch zugesandt. Um die Einhaltung der Anforderungen und der Internetrichtlinien sicherzustellen, hat der Händler uns vorab seine Internet-Website(s), über die er die Vertragsprodukte bewirbt oder verkauft, zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
  12. Wir sind berechtigt, diese Anforderungen und die Internetrichtlinien zu ändern, um Änderungen der Strategie oder der Marktsituation zu berücksichtigen. Der Händler ist verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen. Wir werden unsere Händler rechtzeitig im Voraus schriftlich über solche Änderungen informieren.

 

Richtlinien für den Verkauf unserer Produkte über das Internet

Der Händler wird unsere Produkte („Vertragsprodukte") auf eine Art und Weise zum Verkauf anbieten, die der Wahrung und Förderung des hohen Wertes, Images und Rufes unseres Unternehmens und unseren Marken gerecht wird. Aus diesem Grund ist der Händler verpflichtet, bei einem Verkauf der Vertragsprodukte über das Internet stets die nachfolgenden Anforderungen einzuhalten:

 

I. Allgemeine Kriterien

  1. Um die Einhaltung der Anforderungen und der Internetrichtlinien sicherzustellen, hat der Händler uns vorab seine Internet-Websites (URL), über die er die Vertragsprodukte bewirbt, anbietet oder verkauft zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Sofern der Händler die Vertragsprodukte über Drittplattformen bewirbt, anbietet oder verkauft, sind die relevanten Seiten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigungen werden erteilt, sofern die Websites bzw. die Seiten auf den Drittplattformen den Richtlinien für den Verkauf von unseren Produkten über das Internet entsprechen.
  2. Der Händler wird als Verkäufer der Vertragsprodukte und als Dienstleister im Sinne des Telemediengesetzes („TMG") für die Homepage auftreten.
  3. Der Händler wird stets die allgemeinen Informationspflichten nach § 5 TMG, alle sonstigen anwendbaren Informationspflichten nach §§ 312 c – e BGB, die Widerrufs- und Rückgaberechte nach §§ 355 ff. BGB, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen und auch sonst die jeweils geltenden Gesetze einhalten, insbesondere auch die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Präsentation der Vertragsprodukte und die Kontaktaufnahme zu seinen (potentiellen) Abnehmern.
  4. Der Händler darf keine Werbebanner auf seiner Homepage einsetzen, die nicht im Einklang mit dem hohen Wert, Image und Ruf unserer Marken und Vertragsprodukte stehen.
  5. Der Händler darf Änderungen im Hinblick auf die Homepage, die Einfluss auf den hohen Wert, Image und Ruf unserer Marken und damit auf die Wahrnehmung des Verkaufs der Vertragsprodukte haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von uns vornehmen.
  6. Sofern der Händler Angaben zu abgeschlossenen Verkäufen macht, müssen diese richtig sein. Wir sind berechtigt, Nachweise über die Richtigkeit der Angaben zu verlangen, wenn Anlass besteht, dass die Angaben des Händlers nicht richtig sind.
  7. Unsere Produkte sind beratungsintensiv und zum Teil von erheblicher Sicherheitsrelevanz (z. B. Klettergurte). Es gelten insbesondere auch die Regelungen unter Ziffer XII. 1 e) der Anforderungen an den Vertrieb unserer Produkte. Generell muss auch der Online-Verkauf unserer Produkte unserem Markenimage entsprechen.
  8. Auch hier gilt, dass der Händler zur Teilnahme an auch kostenpflichtigen Sachkundigen- und/oder PSA-Schulungen vor und während seiner Belieferung in angemessenem Umfang und zur Sicherstellung der Produktkenntnisse des Händlers verpflichtet ist. Insbesondere für den Fall einer erstmaligen Belieferung des Kunden, werden wir dem Händler den nächsten freien Platz zuweisen und sodann die Belieferung des Händlers aufnehmen.

 

II. Werbung und Produktpräsentation

  1. Aus den Werbetexten des Händlers auf den Websites muss immer deutlich erkennbar sein, dass die Werbung von dem Händler stammt, sofern dies nicht von uns freigegeben wurde. Der Händler darf zum Beispiel in seinen Werbetexten nicht behaupten, dass er ein „offizieller EDELRID Online Shop" oder „offizieller Red Chili Shop" ist, sofern dies nicht von uns freigegeben wurde.
  2. Die Produktpräsentation erfolgt stets in einer Weise, die den hohen Wert, Image und Ruf unserer Marken und Vertragsprodukte repräsentiert und erhält. Bei der Gestaltung der Werbung bzw. des Angebots wird sich der Händler an den Verbrauchererwartungen in Bezug auf unsere Marken und Vertragsprodukte orientieren. Unter anderem verpflichtet sich der Händler in diesem Zusammenhang dazu, Drittprodukte, die geeignet sind, unseren Ruf negativ zu beeinträchtigen, nicht im Zusammenhang mit unseren Vertragsprodukten zu bewerben und/oder zu verkaufen. Der Händler wird die Vertragsprodukte insbesondere nur in thematisch passende Kategorien einstellen und nicht in Kategorien anderer Marken einstellen.
  3. Die Vertragsprodukte müssen bei der Artikelsuche markenspezifisch und vom Rest des Shop-Sortiments getrennt auffindbar sein.
  4. Wir werden dem Händler im Hinblick auf die von ihm auf seiner Homepage angebotenen Vertragsprodukte Imagebilder elektronisch zur Verfügung stellen.
  5. Der Händler verpflichtet sich, bei der Bewerbung und dem Verkauf der Vertragsprodukte ausschließlich die von uns zur Verfügung gestellten und freigegebenen Logos und Schriftzüge zu verwenden. Als Produktbilder wird der Händler auf seiner Homepage nur von uns zur Verfügung gestellte oder professionelle Bilder von Dritten verwenden; dabei sollten verschiedene Produktansichten und mindestens ein hochauflösendes Produktbild eingestellt werden. Dem Händler ist es nicht gestattet, die von uns zur Verfügung gestellten Bilder, Logos etc. zu verändern oder an Dritte weiterzugeben.
  6. Der Händler sollte nach Möglichkeit sicherstellen, dass für jeden Artikel mehrere Bilder verfügbar sind, die den betreffenden Artikel aus verschiedenen Perspektiven oder in Rundumansicht darstellen.
  7. Der Händler wird den Kunden detaillierte Produktbeschreibungen und Produktbilder auf der Homepage präsentieren, um dem Kunden mit dem Kauf im Ladengeschäft vergleichbare Erkenntnisse über die Vertragsprodukte zu vermitteln. In den Produktbeschreibungen wird der Händler die Materialbeschaffenheit, Details und die Eigenschaften des betreffenden Vertragsproduktes genau und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften beschreiben.
  8. Der Händler wird die verfügbaren Farben und Größen der Vertragsprodukte genau angeben.
  9. Die Preisangaben müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, eindeutig und leicht verständlich sein; die Versandkosten müssen genau angegeben werden.

 

III. Bestellung und Verkauf

  1. Produktangebot
    a) Der Händler wird nur solche Vertragsprodukte anbieten, die er tatsächlich auf Lager hat. Sofern der Händler Angaben zur genauen Anzahl der verfügbaren Vertragsprodukte macht, müssen diese Angaben richtig und aktuell sein.
    b) Soweit es für bestimmte Produktgruppen Anforderungen an das Sortiment gibt, sind diese auch in Bezug auf den Verkauf über das Internet einzuhalten, d. h. der Händler muss die festgelegten Vertragsprodukte in seinem Sortiment auf der Homepage anbieten.
  2. Abwicklung von Bestellungen und Bestätigung per E-Mail
    a) Der Händler wird die Bestellungen von Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen.
    b) Wenn ein von einem Kunden bestelltes Vertragsprodukt nicht verfügbar ist, weil zwei (2) Kunden zur gleichen Zeit ein nur einmal verfügbares Produkt bestellt haben, wird der Händler dem Kunden unverzüglich eine entsprechende Mitteilung per E-Mail senden.
  3. Versand
    a) Der Händler wird die bestellten Vertragsprodukte innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach Eingang der Bestellung an den Kunden versenden.
    b) Der Händler wird dem Kunden den Versand der bestellten Vertragsprodukte per E-Mail bestätigen.
    c) Der Händler wird für den Versand angemessene Verpackungsmaterialien/ Kartons verwenden.
    d) Der Händler wird jeder Sendung einen Lieferschein und eine Rechnung beifügen.
    e) Die Versandkosten müssen angemessen sein.
  4. Zahlungsweisen
    Der Händler wird seinen Kunden zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Bezahlung anbieten, wobei eine Möglichkeit der „Sofortbezahlung" angeboten werden muss (z. B. über Kreditkarte oder PayPal).
  5. Kundendienst/Hilfe-Seite auf der Homepage
    a) Der Händler wird unsere Markennamen und verwechslungsfähig ähnliche Kennzeichen nicht als Bestandteil der Top-Level-, Second-Level- oder anderer Subdomains registrieren oder verwenden. Die Händler sind nicht berechtigt, Domains zu registrieren oder zu nutzen, die eine Fehlerschreibweise unserer Marken enthalten. Die URLs der Händler-Accounts müssen einem der folgenden Formate entsprechen:
    • www.yourdomain.TLD/edelrid
    • www.yourdomain.TLD/redchili
    • www.yourdomain.TLD/redchiliclimbing
    • www.yourdomain.TLD/edelrid.htm
    • www.yourdomain.TLD/redchili.htm
    • www.yourdomain.TLD/redchiliclimbing.htm
    • yoursubdomain.yourdomain.TLD/edelrid
    • yoursubdomain.yourdomain.TLD/redchili
    • yoursubdomain.yourdomain.TLD/redchiliclimbing
    • www.yourdomain.TLD (d. h. ohne Bezugnahme auf unsere Marken)

    Insbesondere sind folgende Formate unzulässig:
    • edelrid.yourdomain.TLD
    • redchili.yourdomain.TLD
    • redchiliclimbing.yourdomain.TLD
    • www.edelrid.yourdomain.TLD
    • www.redchili.yourdomain.TLD
    • www.redchiliclimbing.yourdomain.TLD
    • edelrid.TLD
    • redchili.TLD
    • redchiliclimbing.TLD
    • www.edelrid.TLD
    • www.redchili.TLD
    • www.redchiliclimbing.TLD
    • yourdomain.edelrid.TLD
    • yourdomain.redchili.TLD
    • yourdomain.redchiliclimbing.TLD
    • www.yourdomain.edelrid.TLD
    • www.yourdomain.redchili.TLD
    • www.yourdomain.redchiliclimbing.TLD

    b) Der Händler wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen seine Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift deutlich auf seiner Homepage hervorheben.
    c) Die Homepage des Händlers wird eine übersichtliche Hilfe-Seite enthalten, auf der insbesondere Informationen über Zahlungsweisen, Versandbedingungen, Widerrufs- und Rückgaberechte und Rück-erstattungen abrufbar sind.
    d) Der Händler wird während der üblichen Geschäftszeiten einen telefonischen Kundendienst bereitstellen und die Kontaktinformationen zum Kundendienst auf der ersten Seite seiner Homepage leicht zugänglich und leicht auffindbar angeben.
    e) Telefonanrufe von Kunden werden umgehend und verlässlich bearbeitet.
    f) Kundenanfragen per E-Mail werden innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen ordnungsgemäß beantwortet.
  6. Widerruf und Rückgaben
    a) Der Händler wird die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsund Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen einhalten.
    b) Der Händler wird den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass Rücksendungen von Vertragsprodukten wegen Mängelhaftungsansprüchen an den Händler erfolgen müssen.

 

IV. Technische Standards/Funktionen

  1. Es muss sichergestellt werden, dass die Homepage des Händlers für die üblichen Bildschirmauflösungen (aktuell 1.024 x 768 pixel) optimiert und mit den üblichen Browsern (aktuell IE 6.0 und höher, Firefox) kompatibel ist.
  2. Die Homepage des Händlers muss eine Suchfunktion unter anderem nach Marken und nach Produktbereichen haben und die Vertragsprodukte müssen anhand dieser Suchfunktionen differenziert und gefunden werden können.
  3. Die Homepage des Händlers sollte eine einfache Navigationsstruktur haben.
  4. Die Homepage des Händlers sollte eine „Track & Trace"-Funktion (soweit diese nicht über das vom Händler benutzte Versandunternehmen angeboten wird) enthalten.
  5. Die Homepage sollte eine übersichtliche und auf jeder Seite leicht auffindbare „Wir über uns"-Seite oder eine FAQ-Seite mit Informationen zum Händler und der Homepage haben.
  6. Es müssen die üblichen Bestellabwicklungs-Prozesse & -Funktionen (Einkaufskorb, Login, zur Kasse gehen, Möglichkeiten zur Überprüfung/ Änderung des Bestellvorganges) angeboten werden.
  7. Es wird eine SSL-Verschlüsselung beim Bestellabwicklungsvorgang eingesetzt.
  8. Die IT-Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheits-, Leistungs- und Verfügbarkeitsstandards, muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
  9. Zur Vermeidung von Ausverkäufen muss ein Warenbestands-Verwaltungssystem eingesetzt werden.